REWE Aktion 2026

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter der Aktion „Upsters Cashback“ (nachfolgend „Aktion“) ist die Upsters Energy GmbH, Mörfelder Landstraße 70, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail für Fragen zur Aktion: cashback@upsters.de (nachfolgend „Upsters“ oder „Veranstalter“). Die weiteren Anbieterangaben – Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – sowie der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG stehen im Impressum. Die Aktion wird von Upsters veranstaltet und abgewickelt. REWE ist weder Veranstalter noch Ansprechpartner für Fragen oder Ansprüche aus dieser Aktion. Mit dem Absenden des Teilnahmeformulars werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

2. Aktions- und Einreichungszeitraum

Maßgeblich für den Kauf ist das auf dem Kassenbon ausgewiesene Kaufdatum; für die Einreichung ist der vollständige Eingang über die Aktionswebsite maßgeblich. Käufe vor oder nach dem Kaufzeitraum und verspätete Einreichungen sind nicht teilnahmeberechtigt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

Mitarbeitende des Veranstalters sowie unmittelbar mit Konzeption oder Durchführung der Aktion beauftragte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen; das gilt ebenso für deren Angehörige und für Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

4. Teilnehmende Märkte und Aktionsprodukte

Teilnahmeberechtigt ist nur ein Kauf aus dem ausdrücklich als Startup-Regal gekennzeichneten Regalbereich eines an der REWE Startup Challenge teilnehmenden REWE-Marktes. Die jeweils teilnehmenden Märkte können über die Filialsuche auf der Aktionsseite geprüft werden. Der bloße Kauf in einem anderen REWE-Markt oder über einen Onlineshop/Lieferdienst genügt nicht. Die Verfügbarkeit in einem Markt wird nicht garantiert.

Aktionsprodukte sind ausschließlich diese drei Upsters-Sorten:

Andere Sorten, Packungsgrößen oder Produkte von Upsters sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Aktionsprodukte müssen im Kaufzeitraum erworben worden sein. Teilnahmeberechtigt ist ein Einkauf von drei Aktionsprodukten auf einem Kassenbon; die drei Packungen dürfen beliebig auf die drei Aktionssorten verteilt sein, dreimal dieselbe Sorte ist ebenso zulässig wie drei verschiedene. Erstattet wird der auf dem Bon ausgewiesene, tatsächlich gezahlte Preis eines Aktionsprodukts, maximal 2,99 €, marktbedingte Preisabweichungen nach oben oder unten sind unschädlich. Wurde das Aktionsprodukt vollständig durch einen Coupon oder Gutschein bezahlt (ausgewiesener Preis 0,00 €), besteht kein Erstattungsanspruch. Die Aktion ist nicht mit anderen Cashback- oder Erstattungsaktionen von Upsters für denselben Kauf kombinierbar.

5. Teilnahme und Anforderungen an den Kaufbeleg

Für eine wirksame Teilnahme müssen innerhalb der Einreichungsfrist

  1. eine vollständige, scharfe und gut lesbare Aufnahme des Original-Kassenbons hochgeladen werden (JPG, PNG oder PDF, je höchstens 10 MB; für lange Bons können bis zu zwei Dateien hochgeladen werden),
  2. nach bestandener oder in die manuelle Prüfung gegangener Bonprüfung Vor- und Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse sowie – bei Auszahlung per Überweisung – eine gültige IBAN wahrheitsgemäß angegeben werden; der angegebene Name muss mit dem Namen der kontoinhabenden Person übereinstimmen, da die Bank die Überweisung sonst zurückweist. Bei Wahl des Shop-Guthabens nach Ziffer 7 werden keine Bankdaten erhoben, und
  3. diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung bestätigt werden.

Die freiwillige Umfrage auf der Aktionswebsite ist keine Teilnahmevoraussetzung und hat keinen Einfluss auf die Erstattung.

Auf dem Kaufbeleg müssen eindeutig erkennbar sein:

Der vollständige Bon einschließlich seiner Ränder muss sichtbar sein. Nicht relevante Einzelpositionen dürfen geschwärzt werden, sofern die Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Originalbeleg ist bis zum Abschluss der Abwicklung aufzubewahren. Bei begründeten Zweifeln kann Upsters die Vorlage des Originalbelegs und im Einzelfall einen Identitätsnachweis verlangen; die angeforderten Nachweise sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu übermitteln. Werden sie nicht fristgerecht vorgelegt, besteht kein Erstattungsanspruch. Post- oder E-Mail-Einsendungen als Teilnahme werden nicht berücksichtigt.

6. Teilnahmebegrenzung und Kontingent

Jede Person darf im gesamten Aktionszeitraum nur einmal teilnehmen. Zusätzlich ist nur eine Teilnahme je IBAN, Bankkonto, E-Mail-Adresse und Original-Kassenbon zulässig; bei gemeinschaftlich genutzten Bankkonten (z. B. Ehepaare) gilt dies für das Bankkonto als Ganzes. Eine Erstattung erfolgt höchstens einmal pro Person und beträgt maximal 2,99 €. Mehr als drei Aktionsprodukte auf einem Bon oder mehrere Bons begründen keinen Anspruch auf eine höhere oder weitere Erstattung. Die Aktion ist insgesamt auf 1.000 erfolgreich geprüfte Auszahlungen begrenzt, davon höchstens 100 pro Kalenderwoche. Ist das Wochenkontingent ausgeschöpft, rutscht eine vollständige Einreichung automatisch in die Folgewoche. Über die Berücksichtigung im Gesamtkontingent entscheidet die zeitliche Reihenfolge des vollständigen Eingangs gültiger Einreichungen; der Platz wird bereits mit dem Hochladen des Kassenbons reserviert und bei Ablehnung wieder freigegeben. Wird das Teilnahmeformular nach dem Hochladen des Kassenbons nicht innerhalb von 48 Stunden vollständig abgesendet, wird die Einreichung geschlossen und der Kontingentplatz wieder freigegeben; eine erneute Einreichung innerhalb der Fristen bleibt möglich.

Ist das Gesamtkontingent ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung. Upsters kann in diesem Fall freiwillig und solange der Vorrat reicht einen Rabattcode für den Onlineshop upsters.de anbieten (derzeit 10 % auf eine Bestellung, nicht mit anderen Rabattcodes kombinierbar); ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

7. Prüfung, Benachrichtigung und Auszahlung

Upsters prüft die Einreichung automatisiert, auch mithilfe KI-gestützter Bild- und Texterkennung, und/oder manuell. Eine eindeutig positive automatisierte Prüfung führt zu einer automatischen Freigabe. Eine automatisierte Ablehnung erfolgt nur in eindeutigen Fällen und ist niemals endgültig: Jede automatisiert abgelehnte Einreichung kann direkt über den auf der Ablehnung angezeigten Button oder unter cashback@upsters.de zur manuellen Prüfung durch eine Person vorgelegt werden (Recht auf menschliches Eingreifen, Art. 22 Abs. 3 DSGVO). Bei Zweifeln kann Upsters angemessene Nachweise oder eine erneute Übermittlung anfordern.

Das Ergebnis der Prüfung wird per E-Mail mitgeteilt. Nach der Freigabe wird der Erstattungsbetrag (siehe Ziffer 4) im nächsten wöchentlichen Auszahlungslauf auf das angegebene Konto überwiesen; dieser Lauf findet dienstags statt. Für Verzögerungen des Kreditinstituts ist Upsters nicht verantwortlich. Teilnehmende sind für korrekte Kontaktdaten und Bankdaten verantwortlich. Kommt eine Überweisung als unzustellbar zurück, kontaktiert Upsters die teilnehmende Person per E-Mail mit einem Korrekturlink und setzt eine Frist von 14 Tagen. Erfolgt keine fristgerechte Korrektur, verfällt der Anspruch.

Anstelle der Überweisung kann bei der Teilnahme ein Shop-Guthaben in Höhe von 5,00 € für den Onlineshop upsters.de gewählt werden; Bankdaten werden dann nicht erhoben. Das Guthaben wird nach der Freigabe als persönlicher Rabattcode per E-Mail zugestellt und ist einmalig im Onlineshop upsters.de einlösbar. Eine Barauszahlung, eine Übertragung auf Dritte und die Auszahlung eines nicht ausgeschöpften Restbetrags sind ausgeschlossen. Der Code ist bis zum 31. März 2027 einlösbar, an keinen Mindestbestellwert gebunden und nicht mit anderen Rabattcodes kombinierbar; Versandkosten deckt er nicht ab. Das Shop-Guthaben kann nur gewählt werden, solange entsprechende Codes verfügbar sind; andernfalls erfolgt die Erstattung per Überweisung.

8. Ablehnung und Ausschluss

Eine Einreichung kann insbesondere abgelehnt werden, wenn

Bei begründetem Missbrauchsverdacht darf Upsters die Prüfung bis zur Klärung aussetzen und geeignete Nachweise verlangen. Ein Ausschluss erfolgt nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Bereits rechtsgrundlos ausgezahlte Beträge können nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgefordert werden.

9. Technische Verfügbarkeit und Änderungen

Upsters bemüht sich um eine störungsfreie Verfügbarkeit der Aktionswebsite, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Bei einer nachweisbaren technischen Störung im Verantwortungsbereich von Upsters wird eine angemessene Nachholmöglichkeit eingeräumt. Upsters darf die Aktion aus wichtigem Grund ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich oder unzumutbar ist. Bereits wirksam entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Änderungen werden auf der Aktionswebsite transparent bekannt gegeben und gelten nicht rückwirkend zum Nachteil bereits Teilnehmender.

10. Haftung

Upsters haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.

11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zur automatisierten Bonprüfung, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung zur Aktion.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Der Rechtsweg bleibt offen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 21. September 2026

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